PRÜFUNG / BERATUNG / UNTERSTÜTZUNG

I. Wirtschaftsprüfung/prüfungsnahe Beratung

  • Jahresabschlußprüfung (Stichwort: „business risk audit approach“) für
    • Unternehmen unterschiedlicher Rechtsform (z. B. AG, GmbH, KG) und Größe
    • verschiedene Wirtschaftszweige insbesondere von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten mit allen Teilgebieten wie z. B. Mindestanforderungen an Handelsgeschäfte, EDV-Prüfung, Kreditprüfung, Geldwäscheprüfung
  • Konzernabschlußprüfung nach verschiedenen Rechnungslegungsgrundsätzen/-standards (HGB, US-GAAP, IAS)
  • Sonderprüfungen (z.B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Sanierungsprüfung, Gründungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/ Sacheinlagen, Prüfung von Unternehmensverträgen gem. § 291 ff. AktG, Liquidationsprüfung)
  • Unternehmensbewertungen sowie Unterstützung im Hinblick auf organisatorische bzw. - bei Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten - aufsichtsrechtliche Erfordernisse bei neuen Produkten bis Umwandlungen/Verschmelzungen, Unternehmenskauf/-neugründung/-verkauf
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz
  • Interne Revision in Abstimmung mit der Geschäftsleitung sowie - entsprechende Beratung bei Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten - im Einklang mit aufsichtsrechtlichen Erfordernissen
  • Unterstützung des Kontaktes zu Aufsichtsbehörden (z. B. Bundsaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) bei z. B. Neugründung oder Ausweitung der bestehenden Produktpalette

Prüfungsnahe Beratung

  • Beratung im Hinblick auf Inhalte von Prüfungsfragen sowie
  • Erstellung entsprechender Unterlagen